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SRS-Stahl GmbH
Alois-Senefelder-Allee 1
in 86153 Augsburg

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Liefer- und Zahlungsbedingungen der SRS-Stahl GmbH

1. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

2. Alle Preise verstehen sich ab Lager Augsburg, ausschließlich Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung und dergleichen. Für die Berechnung ist die bei uns festgestellte Stückzahl oder das bei uns festgestellte Gewicht maßgebend.

3. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich insoweit auch auf Verarbeitung oder Umbildung der gekauften Sache. Die Verarbeitung der gekauften Sache löst jedoch keinerlei Verpflichtung des Verkäufers aus. Auch die verarbeiteten Waren dienen zur Sicherung unserer Ansprüche. Der Käufer hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vorzubehalten. Alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden an uns sicherheitshalber abgetreten. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so übertragt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte an uns zu verlangen. Soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen, liegt in der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware kein Rücktritt vom Vertrag. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist ein Verbraucher.

4. Teillieferungen sind zulässig. Sämtliche Angaben zu Lieferterminen sind unverbindlich und gelten unter Vorbehalt.

5. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

6. Zahlungen sind entsprechend unseren Skontobedingungen in der Weise zu leisten, dass der Zahlungsbetrag am Fälligkeitstag auf dem angegebenen Konto verfügbar ist.

7. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

8. Abweichungen vom Maß, Gewicht und Güte sind nach DIN oder der geltenden Übung zulässig. Die Gewichte werden auf unseren geeichten Waagen festgestellt und sind für die Fakturierung maßgebend. Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Beschreibungen u. a. sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich. Das Gleiche gilt für Angaben von unseren Zulieferern.

9. Der Käufer hat die gelieferte Ware bei der Entgegennahme nach Maß (insbes. Toleranzfelder nach DIN), Gewicht und Güte zu prüfen. Die Ware gilt mit der Absendung als in jeder Hinsicht vertragsgemäß geliefert, wenn der Käufer die Ware entgegengenommen hat oder die Entgegennahme nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vornimmt.

10. Für Mängel der Ware und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften leisten wir nach den folgenden Vorschriften Gewähr:Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Entgegennahme oder Ablieferung zu untersuchen. Die festgestellten Mängel sind unverzüglich, spätestens nach Ablauf von 3 Tagen nach Ablieferung bzw. Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln nach Feststellung, schriftlich zu rügen.

11. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge nehmen wir die beanstandete Ware zurück und liefern an ihrer Stelle mangelfreie Ware. Wir sind auch berechtigt, nachzubessern. Bei Fehlschlagen von Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzen der Vergütung verlangen.Stellt uns der Käufer nicht unverzüglich Proben des beanstandeten Materials zur Verfügung, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), sind ausgeschlossen, insbesondere wegen nicht vertragsgemäßer Lieferung. Jede Veränderung, Verarbeitung oder Vermischung der gelieferten Ware schließt unsere Gewährleistung aus.

12. Sämtliche vertraglichen Ansprüche gegen uns verjähren 6 Monate nach Entgegennahme bzw. Ablieferung.

13. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

14. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch, soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbeziehungen nichts anderes geregelt ist.

15. Erfüllungsort ist Augsburg. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Augsburg oder Frankfurt am Main.

16. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen, gleich aus welchem Grund, unwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand November 2023